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Krankenhausstrukturfonds-Verordnung Zugelassener IT Dienstleister
Written by Wolfgang Kersten on .
Wir sind Zertifiziert!
Wir haben uns den Anforderungen des Bundesamt für Soziale Sicherheit (BAS) als IT-Dienstleister gestellt. Wir sind nunmehr seit 02.Januar 2020 nach KHSFV berechtigt, Sie bei der Beantragung der Fördermittel als auch bei der späteren Umsetzung zu unterstützen.
Was bedeutet das für Sie?
Mit der erfolgreichen Erfolgskontrolle konnten wir nachweisen, dass wir die hohen Ansprüche des KHSFV dauerhaft und nachhaltig erfüllen. Das bedeutet für Sie, dass Sie uns als IT-Dienstleister sofort und uneingeschränkt nutzen können.
Wir helfen Ihnen dabei, die Unterlagen für die Bedarfsanmeldung vorzubereiten, Unterlagen im Rahmen des Antragsverfahrens zusammenzustellen und wenn erforderlich notwendige Nachweise auszustellen.
Zusätzlich sind wir bemächtigt, erforderliche Nachweise für die zweckgebundene Verwendung der Fördermittel zu erbringen.
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