Krankenhauszukunftsgesetz – Ausschreibung ja oder nein?
Written by Wolfgang Kersten on .
Muss bei Förderanträgen für Projekte im Rahmen des Krankenhauszukunftsgesetzes (KHZG) eine Ausschreibung erfolgen und wenn ja, in welcher Weise?
Es ist ein heiß diskutiertes Eisen. Auf der einen Seite bieten sich Krankenhäusern erhebliche Chancen, durch die Förderung aus dem KHZG, auf der anderen Seite kann man –wie immer bei Förderungen durch die öffentliche Hand – auch viele Fehler machen und Chancen verpassen – so auch beim Thema Ausschreibungen.
Die Antwort auf die spannende Frage der Notwenigkeit von Ausschreibungen lautet wie folg: Das Auftragsvergaberecht findet dann Anwendung, wenn öffentliche Mittel beansprucht werden. Dies trifft bei der KHZG Förderung uneingeschränkt zu.
Ab dem Erreichen des EU-Schwellenwertes (aktuell 214.000 €) muss ein europaweites Vergabeverfahren erfolgen. Liegt der Auftragswert unterhalb des EU-Schwellenwerts, ist die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) anzuwenden. Diese Regeln sind in den europäischen Vergaberichtlinien (GPA), im vierten Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), der Vergabeverordnung (VgV) und dem Vergaberecht (VgR), sowie teilweise in landesrechtlichen Vorschriften festgehalten.
Unternehmen können dazu neigen, ein Vergabeverfahren zu umgehen. Wird ein Vergabeverfahren umgangen, kann das unangenehme rechtliche Konsequenzen sowohl für den Auftragnehmer, als auch für den Auftraggeber zur Folge haben. Laut Bundesgerichtshof liegt bei der Beauftragung ohne eine öffentliche Ausschreibung eine wettbewerbsrechtliche unlautere Handlung gegen den unlauteren Wettbewerb (Urteil vom v. 03.07.08 – I ZR 145/05) vor. Im dem konkreten Fall war das ohne Ausschreibung beauftragte Unternehmen im Vorfeld der Vergabe beratend für den öffentlichen Auftraggeber tätig. Dabei hatte es fälschlicherweise behauptet, es bestehe keine Ausschreibungspflicht für die geplante Vergabe.
Grundsätzlich ist ein transparentes öffentliches Verfahren vorteilhaft. Es erhöht sich damit die Chance, ein wirtschaftliches und nachhaltiges Produkt zu erwerben. Dafür sollten vor der Ausschreibung die wesentlichsten Kriterien transparent und nachvollziehbar erarbeitet werden. Essentiell sind in diesem Zusammenhang folgende Kriterien: technischer Wert, Ästhetik, Zweckmäßigkeit, Zugänglichkeit, Design für Alle, Nachhaltigkeit, innovative Eigenschaften sowie Kostenelemente.